Sonntag, 16. Oktober 2016

Diskussion um Glyphosat geht weiter

D
In den vergangenen Ausgaben von D.I.B. AKTUELL haben wir be-
reits mehrfach über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat,
dessen Zulassung am 30.06.2016 aus lief, und die hoch emotional 
geführte Debatte um die Verlängerung berichtet. Die EU-Kommission 
hat am 29.06.2016 entschieden, die Genehmigung des Wirkstoffes 
bis zum Abschluss der chemikalienrechtlichen Überprüfung durch
die Europäische Chemikalienagentur für 18 Monate befristet zu verlängern.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
das in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist,
hat einen Fragen - und - Antworten - Katalog zur Verlängerung von Glyphosat 
erstellt, derunter
https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/
2016/2016_06_03_Fa_Wirkstoffgenehmigung_Glyphosat.html

zu finden ist.
Alle drei zuständigen Risikobewertungsbehörden auf nationaler, EU - und WHO -
Ebene (BfR,EFSA,JMPR) sind derzeit der Ansicht , dass kein Krebsrisiko durch 
den Wirkstoff Glyphosat bestehe und daher die Verlängerung erteilt werden könne.
Am 1. August wurden von der EU - Kommission ergänzend die 
Zulassungsbedingungen eingeschränkt. So sollen die Mitgliedstaaten, 
die für die Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat zuständig sind,
sicherstellen, dass Handelspräparate nicht mehr den Beistoff POETallowin 
enthalten, da die EFSA davon ausgeht, dass dieser Beistoff für die 
negativengesundheitlichen Effekte verantwortlich ist. 
Außerdem sollen Anwendungen in öffentlichen Parks 
und Gärten, Sport- und Freizeitgeländen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen 
sowie in der Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens auf ein Minimum reduziert
oder verboten werden. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass vor der Ernte nur 
Anwendungen durchgeführt werden, die der guten landwirtschaftlichen Praxis entsprechen. 
Die Steuerung des Erntezeitpunktes (Sikkation) oder die Optimierung des Dreschvorgangsselbst 
werden danach nicht als gute landwirtschaftliche Praxis angesehen.
(Etliche dieser Einschränkungen werden in Deutschland bereits seit einiger Zeit umgesetzt.)
Der D.I.B. bedauert die Verlängerung der Zulassung und hält die Einschränkungen für nicht
weitreichend genug.
D.I.B.- GF B. Löwer dazu: „Unsere Verbotsforderung basiert nicht auf der eventuellen
Gesundheitsgefährdung für den Mensch, denn hier fehlen uns zum einen die fachliche
 Kenntnis und zum anderen einheitliche, wissenschaftliche Begründungen. 
In Bezug auf die Bienengesundheit und die Verschlechterung der Nahrungsbedingungen
 spielt Glyphosat jedoch für Blüten besuchende Insekten eine wichtige Rolle, 
da durch seinen Einsatz wichtiges Ackerbegleitgrün und damit Nahrungsquellen vernichtet 
werden. Dies haben wir in unserer Argumentation für ein Verbot des Totalherbizids
gegenüber politischen Vertretern immer wieder betont. Für falsch halten wir jedoch
 die Austragung der Debatte um die Verlängerung auf Kosten des wertvollen Nahrungsmittels Honig,
 wie sie seit Anfang Juli geführt wird. “Am 4. Juli wurde vom ZDF in der Sendung WISO erstmals
 zu „Glyphosat im Honig“ berichtet. Anfang September veröffentlichte Ökotest zum Thema 
einen Beitrag. Dazu Folgendes: Der Pflanzenschutzmitteleinsatz ist grundsätzlich ein Problem 
in der Landwirtschaft. Allerdings regelt die Bienenschutzverordnung das Sprühen in blühende
 Bestände und die Gefahr für Bienen. Der Wirkstoff Glyphosat ist als B4 Mittel als
 bienenungefährlich eingestuft und wird als Breitbandherbizid weltweit seit
 über 30 Jahren zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Üblicherweise wird das Pflanzenschutzmittel
 vor der Aussaat auf die Felder ausgebracht, um zwar das Unkraut, nicht aber die
 jungen Kulturpflanzen wie Mais oder Raps abzutöten. 


(c) DIB 6.09.2016

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