Bienenhaltung ist zum Trend geworden, was nicht zuletzt durch die
immer häufiger in Discountern, Fernsehen oder über Social Media
angebotenen „alternativen“ Bienenbeuten, -kisten, -stämme, -boxen oder
ähnliches zu beobachten ist. Beim Kauf solcher, vermeintlicher
Neuigkeiten wird aber oft übersehen, dass Imkern auf einer
jahrtausendealten Beschäftigung des Menschen mit der Natur beruht, aus
der sich über einen langen Zeitraum hinweg ein heute klar definiertes
Berufsbild entwickelt hat.
Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund erläutert dazu: „Imkerin
bzw. Imker war und ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Darum fordern
wir vom Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund auch wieder die
traditionelle Berufsbezeichnung „Imkerin“ bzw. „Imker“ zurück. Die heute
übliche Benennung als „Tierwirt Fachrichtung Imkerei“ ist für die
Allgemeinheit einfach nicht aussagekräftig genug, um uns Imkerinnen und
Imker darin wiederzuerkennen. Eine Imkerin oder ein Imker kann sogar die
Meisterprüfung ablegen und damit auch Lehrlinge ausbilden.“
Der Berufsverband der Erwerbsimkerinnen und -imker erkennt außerdem
auch erfahrene Bienenhalterinnen und Bienenhalter, die über Jahre
mindestens 30 Völker besitzen und betreuen, als Imkerin oder Imker an.
„Imkerinnen und Imker sorgen intensiv für ihre Bienen und deren
Wohlergehen ebenso wie Landwirte ihre Hühner, Schweine oder Kühe
betreuen. Vergleichbar den Kolleginnen und Kollegen aus der
Landwirtschaft, bestreiten auch Berufs-Imkerinnen und -Imker ihren
Lebensunterhalt – zumindest zu einem wesentlichen Teil – von den
Schätzen ihrer Nutztiere, auch wenn diese wesentlich kleiner sind als
die üblichen Bauernhoftiere,“ erklärt Imkermeister Klaus Ahrens, Vizepräsident des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund.
Darum empfiehlt der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund dringend –
ähnlich wie es z. B. für die Haltung von Lamas oder Alpakas
vorgeschrieben ist – auch für die Bienenhaltung die Ablegung entweder
einer Prüfung oder wenigstens eines Sachkundenachweises zur Bestätigung
der notwendigen Kenntnisse zur artgerechten Haltung von Bienen
einzuführen. Denn oft wird aus falscher Bienenliebe eine Kiste mit
Bienen angeschafft und diese werden aufgrund fehlender Kenntnisse nicht
artgerecht betreut oder verwahrlosen gar. Hierin sieht der Berufsverband
der deutschen Erwerbsimker einen klaren Verstoß gegen das
Tierschutzgesetz. Honigbienen bedürfen wie jedes andere Nutztier
besonderer Fürsorge. Verwahrloste Bienenschwärme können u. a. durch die
Übertragung von Krankheiten eine Gefahr für anderen Bienen darstellen,
finden unter Umständen keine geeignete Behausung mehr und sind dann dem
Tod geweiht, da sie verhungern oder durch die Varroamilbe zu Grunde
gehen, weil sie keine professionelle Schutzbehandlung gegen die Milbe
erhalten.
Für Bienenfreunde, die Bienen als Hobby halten möchten,
verlangt der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund zum Wohl der Bienen
und auch aus tierschutzrechtlichen Gründen die Einführung eines
„Bienenhaltungsscheins“ analog des Anglerscheins, der z.B. auch
für Hobby-Angler erforderlich ist. Der Deutsche Berufs und Erwerbs
Imker Bund schlägt für den Bienenhaltungsschein, der unter dem Begriff
„Imkerführerschein“ bereits politisch diskutiert wird, die Qualifikation
als „Freizeitbienenhalter“ vor, der Bienen betreut oder beherbergt.
Wobei darauf hingewiesen werden muss, dass schon jetzt – nach aktueller
Gesetzeslage – jeder, der Bienen hält, dazu verpflichtet ist, dies bei
seinem örtlichen Veterinäramt zu melden, je nach Bundesland auch bei der
Tierseuchenkasse und zudem deutschlandweit die Verpflichtung besteht,
gegen die für Bienen lebensbedrohende Varroamilbe zu behandeln.
Als minimale Ausbildungsinhalte fordert der Deutsche Berufs
und Erwerbs Imker Bund, der als Berufsverband der deutschen Imkerinnen
und Imker auf ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Inhalte
besteht, einen Nachweis von Kenntnissen in den folgenden
Grundlagenbereichen der Bienenhaltung: Biologie der Honigbiene,
Völkerführung, Tierwohl, Bienengesundheit und Bienenkrankheiten,
Lebensmittelhygiene und Gesetzesgrundlagen zum Honig sowie
Varroamanagement. Die abschließende Prüfung soll von den
örtlichen Veterinärämtern abgenommen werden um zu gewährleisten, dass
dort auch gleich alle Bienenfreunde erfasst und ordnungsgemäß gemeldet
werden. Die theoretischen Grundlagen können durch Eigenstudium erworben
oder durch entsprechende Kurse vermittelt werden. Nach bestandener
theoretischer Prüfung kann dann ein Praxiskurs besucht werden, um die
notwendige Erfahrung im direkten Umgang mit den Bienen zu erlangen.
(c) DbIb