Sonntag, 18. April 2021

Neue Leitung im Institut für Bienenkunde in Celle

 

 

 Nach mehr als 20 Jahren unter der Leitung von Professor Dr. Werner von der Ohe bricht im Celler Institut für Bienenkunde eine neue Ära an: Ab dem 01. April 2021 leitet Frau Dr. Kirsten Traynor dasdem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zugehörendeInstitut. Mit Frau Dr. Traynor zieht Internationalität indas Bieneninstitut ein. Die gebürtige New Yorkerin, die in Deutschland und den USA aufgewachsen ist, kann auf eine langjährige Erfahrung in der theoretischen, sowie der angewandten praktischen Bienenforschung in den USA und in Deutschland zurückgreifen. Zu der Imkerei kam sie nach ihrem Biologie Studium, als sie praktische Erfahrung mit Bienenvölkern auf einer amerikanischen Farm sammelte. Nach diversen Forschungs-projekten, unter anderem auch 2006 im IB Celle zur Praxis der Bienenkunde in Europa und den VereinigtenStaaten, promovierte sie 2014 in Biologie im Bereich Bienenkunde.In den letzten Jahren leitete Frau Dr. Traynor mehrere Projekte ander Arizona State University,University of Marylandund der Freien Universität Berlin zuVarroamilben und Pestiziden. Als Herausgeberin und Redakteurin verschiedener Zeitschriften im Bereich der Imkereiund Bestäubungist sie in der Fachwelt hervorragend vernetzt und wird das Bieneninstitut bereichern.Wir freuen uns, dass wir Frau Dr. Traynor für diese herausfordernde, wichtigeAufgabe gewinnen konnten und sind sicher, dass sie auch Ihnen eine kompetente Ansprechpartnerin im Celler Bieneninstitut sein wird.

SPD und CDU in Niedersachsen fordern Imkerschein

 

Ein Antrag der SPD- und CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag über die Einführung eines Imkerscheins soll am Mittwoch Thema im Plenum sein.

Die Diskussion darüber, ob Freizeitimker verpflichtend einen Imkerschein ablegen sollen, hat Einzug in den niedersächsischen Landtag erhalten. Anfang März 2021 stellten die Fraktionen der SPD und CDU einen Entschließungsantrag zur Einführung eines verpflichtenden Imkerscheins, der das „notwendige Mindestmaß an Sachkunde der Bienenhaltung“ belegen soll. Die bisherigen Gesetze und Regelungen zur Bienenhaltung wurden als unzureichend deklariert. So würde es zwar im § 2 des Tierschutzgesetzes heißen, dass derjenige, der ein Tier hält, über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung verfügen muss. Allerdings fehle für Imker ein Ausbildungsnachweis oder Imkerschein, der dies auch belegen könnte. Die Folgen des Nichtwissens seien verheerend, was schon vor längerer Zeit von Experten festgestellt worden wäre.

Imkerschein: Wichtig für Neuimker?

 Die Befürchtung der Antragsteller lautet, dass gerade Neuimker unzureichendes Fachwissen besäßen – was gerade auf die zuträfe, welche die Bienenhaltung ohne Bindung an einen Verein und Imkerpaten beginnen. Die nicht fachgerechte Betreuung wird als Gefahr für die Gesundheit der Bienenvölker angesehen. Bedroht seien damit auch die Berufsimker Niedersachsens, auf die der Antrag verweist.

Jürgen Frühling, 1. Vorsitzende des Landesverbandes Hannoverscher Imker e. V., zeigt sich geschockt über den Antrag: „Das wurde mit uns nicht abgesprochen.“ Ansätze wie diese habe es in Niedersachsen schon mehrfach gegeben – aber die Imker hätten sich immer dagegengestellt. „Wir sind dagegen, weil Imker die Schulung in Eigenverantwortung absolvieren. Wir wollen nicht, dass die Menschen unter Zwang zu den Imkervereinen kommen.“ Die Landesverbände der Hannoverschen Imker e. V.  und der Imker Weser-Ems e. V. zählen zusammen rund 15.000 Mitglieder. Es gibt aber auch einen Teil nichtorganisierter Imker. „Dass im Antrag abgeleitet wird, dass diese nichtorganisierten Imker schlechte Imker sind, halte ich für grotesk und unangebracht“, sagt Frühling.

Im Antrag wird zwar betont, dass die Imkerverbände und das LAVES – Institut für Bienenkunde in Celle bereits einen großen Beitrag im Bereich der Fort- und Weiterbildung Imkern leisten. Allerdings würde das Problem fehlender Fachkenntnisse unter Imkernden dadurch nicht behoben werden, da es sich um ein freiwilliges Angebot handle.

Landesverbände sind sich einig: Kein Nachweis notwendig

Die beiden Landesverbände sind sich indes einig, dass keine weiteren Reglementierungen notwendig sind und auch zukünftig auf Freizügigkeit und Eigenverantwortung in der Bienenhaltung gesetzt werden muss. Der Landesverband-Vorsitzende Jürgen Frühling bestätigt: „Unsere Schulungen funktionieren. Außerdem gibt es die Meldepflicht – wenn ein Problem auftritt, kann man sich immer an das Veterinäramt wenden.“

 In dem Entschließungsantrag fordert der Landtag die Landesregierung dazu auf, das Thema auf Bundesebene anzusprechen. Die Plenarsitzung findet am Mittwoch, 17.3. statt; die Redebeiträge zum Imkerschein beginnen um 13 Uhr und können im NDR geschaut werden.

 Brauchen Imker einen Imkerschein? Das sagt Dr. Pia Aumeier dazu>>>

(c) Deutschen Bienen Journal


 

 

CDU und SPD in Niedersachsen fordern Imkerschein


Der Landesverband Hannoverscher Imker e.V. protestiert gegen die Pläne von SPD und CDU im niedersächsischen Landtag, der am 17. März 2021 über die Einführung eines sogenannten Imkerscheins beraten will. Der Landesverband will Fortbildung, aber nur auf freiwilliger Basis. Die Tagesordnung vom 17. März 2021 im niedersächsischen Landtag und der zur Beratung anstehende 

 

Entschließungsantrag Drs. 18/8731

Bundesbehörde verbietet Anwendung von umstrittenem Pestizid-Wirkstoff in der Rapsblüte

 


Aurelia Stiftung und Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund e.V. (DBIB) begrüßen die neu erlassene Anwendungsbeschränkung für Pestizide mit dem Neonicotinoid-Wirkstoff Acetamiprid und werten diese als einen wichtigen Schritt für den Schutz von Bienen und Imkereien.
Berlin, 16. März 2021 Acetamiprid ist ein Insektizid aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide, die aufgrund ihrer besonderen Bienenschädlichkeit hochumstritten und bereits teilweise verboten sind. Im Rapsanbau wird Acetamiprid zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers angewendet. Der Einsatz von Neonicotinoiden in der Rapsblüte war bisher gängige Praxis, auch die acetamipridhaltigen Pflanzenschutzmittel Mospilan SG und Danjiri waren hierfür zugelassen. Dass solche Blütenspritzungen zu schwerwiegenden Gesundheitsschäden bei Bienen und darüber hinaus zu problematischen Rückstandsbelastungen von Honig führen können, ist nachgewiesen. Ist der Honig übermäßig durch Pestizide belastet, wird er unverkäuflich und dadurch zu einem Existenzrisiko für die betroffenen Imkereibetriebe.

BVL reagiert auf öffentlichen Druck

Nach anhaltender Kritik unter anderem vonseiten der Aurelia Stiftung und des DBIB hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) endlich reagiert und eine Mitteilung veröffentlicht, dass ab sofort die Verwendung von Mospilan SG und Danjiri gegen den Rapsglanzkäfer eingeschränkt wird. Die Insektengifte dürfen ab sofort nur noch vor dem Öffnen der Rapsblüte gespritzt werden.

Der DBIB und die Aurelia Stiftung bewerten diesen Schritt als großen Erfolg für die gemeinsam betriebene Aufklärungsarbeit zum Schutz von bestäubenden Insekten und deutschen Imkereiprodukten – insbesondere dem allseits beliebten Rapshonig. Wir erwarten jetzt von den rapsanbauenden Betrieben, dass sie den neuen Vorschriften Folge leisten und keine acetamipridhaltigen Pestizide mehr in die Rapsblüte spritzen. Außerdem erwarten wir eine erhöhte Sensibilität und Rücksicht auf Bienen und Imkereien bei der Anwendung anderer Insektizide und Fungizide in der Rapsblüte.

Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund e.V., erläutert dazu: „Mehrfach haben wir uns bezüglich der Blütenspritzungen von Raps an das BVL und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewandt. Immer wieder haben wir gefordert sicherzustellen, dass die EU-Bestimmungen zum Schutz der Bienen eingehalten werden und der Einsatz bienenschädigender Pestizide in blühenden Pflanzen verboten wird. Vor allem die unsägliche Spritzung in die Blüten haben immer wieder zu Bienenschäden und Pestizid-Rückständen im Honig geführt. Für uns ist die jetzt erfolgte Mitteilung des BVL ein wichtiger Erfolg. Unsere Forderung, die Anwendung von Acetamiprid in der Rapsblüte zu unterbinden, wurde endlich umgesetzt. Noch mehr Freude würde es uns bereiten, wenn das BVL auch noch die Notfallzulassungen von Insektengiften, die von der EU bereits verboten sind, generell unterbinden würde.“

Johann Lütke Schwienhorst, Agrarreferent der Aurelia Stiftung, erklärt: Neben den bestäubenden Insekten und Imker*innen profitieren letztlich auch die Rapsanbauer selbst erheblich von der geschaffenen Klarheit, die das Anwendungsverbot von Acetamiprid in der Blüte mit sich bringt. Der Rapsglanzkäfer, gegen den dieser Wirkstoff zugelassen ist, richtet im Blühstadium ohnehin keinen Schaden mehr an. Der Schutz von Bestäubern liegt im ureigenen Interesse von Rapsanbauern und ist auf lange Sicht ertragsfördernd. Die bisherige Zulassung von Acetamiprid-Produkten wie auch die Werbung der Herstellerfirmen luden regelrecht dazu ein, diese Mittel auch gegen andere Rapsschadinsekten in die Blüte zu spritzen, gegen die Acetamiprid-Produkte gar nicht offiziell zugelassen sind.“

Weitergehende Schritte notwendig

Im Zuge der neu erlassenen Anwendungsbeschränkung sehen DBIB und Aurelia Stiftung weiteren dringenden Handlungsbedarf aufseiten der Behörden. Die Anwendungsbeschränkung in der Rapsblüte muss nun schnellstmöglich auch über die Landespflanzenschutzdienste und die Fachverbände an die rapsanbauenden Betriebe kommuniziert werden. Weiterhin ist ein konsequenter Vollzug der Anwendungsbeschränkung auch für die schon laufende Anbausaison zu gewährleisten. Nur wenn die Behörden konsequent auf Verstöße hin kontrollieren und diese nachverfolgen, kann die Haftungsfrage bei Acetamiprid-Grenzwertüberschreitungen im Honig zwischen Imkereien und Verursachern geklärt werden. Bisher bleiben Imkereien auf den fremdverursachten Schäden sitzen und müssen ihren verunreinigten Honig am Ende sogar noch auf eigene Kosten entsorgen.

Wir geben außerdem zu bedenken, dass die grundsätzlichen Defizite in der Pestizid-Produktzulassung, die überhaupt erst zu einer Zulassung von Acetamiprid-Produkten in der Blüte geführt haben, noch immer nicht behoben sind. Das BVL hat zum Beispiel das im Rapsanbau weit verbreitete Pyrethroid Karate Zeon (Hersteller Syngenta) wie auch schon Acetamiprid als „schädigend für bestäubende Insekten“ eingestuft und empfiehlt unverbindlich, diese Mittel vorzugsweise in den Abendstunden auszubringen, um Bestäuberpopulationen zu schonen. Im Widerspruch zu dieser sowie der neu erfolgten Auflage stuft das BVL beide Mittel aber weiterhin als „B4=Bienenungefährlich“ ein. An diesem von uns seit Langem angeprangerten Missstand ändert auch die neue Auflage für Acetamiprid nichts. Produkte wie Karate Zeon und andere für Bestäuber sowie Honigernten problematische Pestizide werden trotzdem weiter in der Rapsblüte zum Einsatz kommen. Blütenspritzungen bleiben grundsätzlich möglich und sind nach wie vor eine erhebliche Gefahr für Honigernten und für blütenbesuchende Insekten und somit für die Biodiversität. DBIB und Aurelia Stiftung setzen sich deshalb weiter für eine grundlegende Anwendungsbeschränkung von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen ein.

 

(c) Dbib

 

Berufsverband der Imkerinnen und Imker fordert Einführung eines Bienenhaltungsscheins für Freizeitbienenhalter

 


Bienenhaltung ist zum Trend geworden, was nicht zuletzt durch die immer häufiger in Discountern, Fernsehen oder über Social Media angebotenen „alternativen“ Bienenbeuten, -kisten, -stämme, -boxen oder ähnliches zu beobachten ist. Beim Kauf solcher, vermeintlicher Neuigkeiten wird aber oft übersehen, dass Imkern auf einer jahrtausendealten Beschäftigung des Menschen mit der Natur beruht, aus der sich über einen langen Zeitraum hinweg ein heute klar definiertes Berufsbild entwickelt hat.

Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund erläutert dazu: „Imkerin bzw. Imker war und ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Darum fordern wir vom Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund auch wieder die traditionelle Berufsbezeichnung „Imkerin“ bzw. „Imker“ zurück. Die heute übliche Benennung als „Tierwirt Fachrichtung Imkerei“ ist für die Allgemeinheit einfach nicht aussagekräftig genug, um uns Imkerinnen und Imker darin wiederzuerkennen. Eine Imkerin oder ein Imker kann sogar die Meisterprüfung ablegen und damit auch Lehrlinge ausbilden.“ 

Der Berufsverband der Erwerbsimkerinnen und -imker erkennt außerdem auch erfahrene Bienenhalterinnen und Bienenhalter, die über Jahre mindestens 30 Völker besitzen und betreuen, als Imkerin oder Imker an.

„Imkerinnen und Imker sorgen intensiv für ihre Bienen und deren Wohlergehen ebenso wie Landwirte ihre Hühner, Schweine oder Kühe betreuen. Vergleichbar den Kolleginnen und Kollegen aus der Landwirtschaft, bestreiten auch Berufs-Imkerinnen und -Imker ihren Lebensunterhalt – zumindest zu einem wesentlichen Teil – von den Schätzen ihrer Nutztiere, auch wenn diese wesentlich kleiner sind als die üblichen Bauernhoftiere,“ erklärt Imkermeister Klaus Ahrens, Vizepräsident des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund.

Darum empfiehlt der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund dringend – ähnlich wie es z. B. für die Haltung von Lamas oder Alpakas vorgeschrieben ist – auch für die Bienenhaltung die Ablegung entweder einer Prüfung oder wenigstens eines Sachkundenachweises zur Bestätigung der notwendigen Kenntnisse zur artgerechten Haltung von Bienen einzuführen. Denn oft wird aus falscher Bienenliebe eine Kiste mit Bienen angeschafft und diese werden aufgrund fehlender Kenntnisse nicht artgerecht betreut oder verwahrlosen gar. Hierin sieht der Berufsverband der deutschen Erwerbsimker einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Honigbienen bedürfen wie jedes andere Nutztier besonderer Fürsorge. Verwahrloste Bienenschwärme können u. a. durch die Übertragung von Krankheiten eine Gefahr für anderen Bienen darstellen, finden unter Umständen keine geeignete Behausung mehr und sind dann dem Tod geweiht, da sie verhungern oder durch die Varroamilbe zu Grunde gehen, weil sie keine professionelle Schutzbehandlung gegen die Milbe erhalten.

Für Bienenfreunde, die Bienen als Hobby halten möchten, verlangt der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund zum Wohl der Bienen und auch aus tierschutzrechtlichen Gründen die Einführung eines „Bienenhaltungsscheins“ analog des Anglerscheins, der z.B. auch für Hobby-Angler erforderlich ist. Der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund schlägt für den Bienenhaltungsschein, der unter dem Begriff „Imkerführerschein“ bereits politisch diskutiert wird, die Qualifikation als „Freizeitbienenhalter“ vor, der Bienen betreut oder beherbergt. Wobei darauf hingewiesen werden muss, dass schon jetzt – nach aktueller Gesetzeslage – jeder, der Bienen hält, dazu verpflichtet ist, dies bei seinem örtlichen Veterinäramt zu melden, je nach Bundesland auch bei der Tierseuchenkasse und zudem deutschlandweit die Verpflichtung besteht, gegen die für Bienen lebensbedrohende Varroamilbe zu behandeln.

Als minimale Ausbildungsinhalte fordert der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund, der als Berufsverband der deutschen Imkerinnen und Imker auf ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Inhalte besteht, einen Nachweis von Kenntnissen in den folgenden Grundlagenbereichen der Bienenhaltung: Biologie der Honigbiene, Völkerführung, Tierwohl, Bienengesundheit und Bienenkrankheiten, Lebensmittelhygiene und Gesetzesgrundlagen zum Honig sowie Varroamanagement. Die abschließende Prüfung soll von den örtlichen Veterinärämtern abgenommen werden um zu gewährleisten, dass dort auch gleich alle Bienenfreunde erfasst und ordnungsgemäß gemeldet werden. Die theoretischen Grundlagen können durch Eigenstudium erworben oder durch entsprechende Kurse vermittelt werden. Nach bestandener theoretischer Prüfung kann dann ein Praxiskurs besucht werden, um die notwendige Erfahrung im direkten Umgang mit den Bienen zu erlangen.

 

(c) DbIb

 

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