Sonntag, 15. September 2024

Imker dürfen keine Wespen-Nester entfernen

 Da es in letzter Zeit bei einigen Imkerkolleg*innen vermehrt zu Anfragen kam, ob sie nicht Wespen´-Nester entfernen könnten, hier ein paar Ausführungen dazu:

  • Wespen stehen unter Naturschutz. Das Fangen, Verletzen, Töten von Wespen sowie für die Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist strafbar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  • Heftige Bewegungen und Anpusten (das Kohlendioxid im menschlichen Atem gilt als Alarmsignal) machen Wespen aggressiv.
  • Wespen können bestimmte Gerüche nicht leiden: Natürliche ätherische Öle in einer Duftlampe können helfen, die neugierigen Summsen fernzuhalten. Am besten eigenen sich dazu Pfefferminze und Lavendel. Aber auch Zitronenmelisse im Blumentopf auf dem Gartentisch soll helfen.
  • Hat es Sie dann doch erwischt: scheiden Sie eine Zwiebel auf und drücken Sie die Schnittstelle auf den Stich. Das kühlt und die ätherischen Öle der Zwiebel lindern Schmerz und Schwellung.
  • Nach den ersten Frostnächten im Herbst gehen die Wespen ein. Sie können dann gefahrlos die Wespen-Nester entfernen.

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