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In den vergangenen Ausgaben von D.I.B. AKTUELL haben wir be-
reits mehrfach über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat,
dessen Zulassung am 30.06.2016 aus lief, und die hoch emotional
dessen Zulassung am 30.06.2016 aus lief, und die hoch emotional
geführte Debatte um die Verlängerung berichtet. Die EU-Kommission
hat am 29.06.2016 entschieden, die Genehmigung des Wirkstoffes
bis zum Abschluss der chemikalienrechtlichen Überprüfung durch
die Europäische Chemikalienagentur für 18 Monate befristet zu verlängern.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL),
das in Deutschland für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig ist,
hat einen Fragen - und - Antworten - Katalog zur Verlängerung von Glyphosat
erstellt, derunter
https://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/06_Fachmeldungen/
2016/2016_06_03_Fa_Wirkstoffgenehmigung_Glyphosat.html
2016/2016_06_03_Fa_Wirkstoffgenehmigung_Glyphosat.html
zu finden ist.
Alle drei zuständigen Risikobewertungsbehörden auf nationaler, EU - und WHO -
Ebene (BfR,EFSA,JMPR) sind derzeit der Ansicht , dass kein Krebsrisiko durch
den Wirkstoff Glyphosat bestehe und daher die Verlängerung erteilt werden könne.
Am 1. August wurden von der EU - Kommission ergänzend die
Zulassungsbedingungen eingeschränkt. So sollen die Mitgliedstaaten,
die für die Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat zuständig sind,
sicherstellen, dass Handelspräparate nicht mehr den Beistoff POETallowin
enthalten, da die EFSA davon ausgeht, dass dieser Beistoff für die
negativengesundheitlichen Effekte verantwortlich ist.
Außerdem sollen Anwendungen in öffentlichen Parks
und Gärten, Sport- und Freizeitgeländen, Schulgeländen und Kinderspielplätzen
sowie in der Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens auf ein Minimum reduziert
oder verboten werden. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, dass vor der Ernte nur
Anwendungen durchgeführt werden, die der guten landwirtschaftlichen Praxis entsprechen.
Die Steuerung des Erntezeitpunktes (Sikkation) oder die Optimierung des Dreschvorgangsselbst
werden danach nicht als gute landwirtschaftliche Praxis angesehen.
(Etliche dieser Einschränkungen werden in Deutschland bereits seit einiger Zeit umgesetzt.)
Der D.I.B. bedauert die Verlängerung der Zulassung und hält die Einschränkungen für nicht
weitreichend genug.
D.I.B.- GF B. Löwer dazu: „Unsere Verbotsforderung basiert nicht auf der eventuellen
Gesundheitsgefährdung für den Mensch, denn hier fehlen uns zum einen die fachliche
Kenntnis und zum anderen einheitliche, wissenschaftliche Begründungen.
In Bezug auf die Bienengesundheit und die Verschlechterung der Nahrungsbedingungen
spielt Glyphosat jedoch für Blüten besuchende Insekten eine wichtige Rolle,
da durch seinen Einsatz wichtiges Ackerbegleitgrün und damit Nahrungsquellen vernichtet
werden. Dies haben wir in unserer Argumentation für ein Verbot des Totalherbizids
gegenüber politischen Vertretern immer wieder betont. Für falsch halten wir jedoch
die Austragung der Debatte um die Verlängerung auf Kosten des wertvollen Nahrungsmittels Honig,
wie sie seit Anfang Juli geführt wird. “Am 4. Juli wurde vom ZDF in der Sendung WISO erstmals
zu „Glyphosat im Honig“ berichtet. Anfang September veröffentlichte Ökotest zum Thema
einen Beitrag. Dazu Folgendes: Der Pflanzenschutzmitteleinsatz ist grundsätzlich ein Problem
in der Landwirtschaft. Allerdings regelt die Bienenschutzverordnung das Sprühen in blühende
Bestände und die Gefahr für Bienen. Der Wirkstoff Glyphosat ist als B4 Mittel als
bienenungefährlich eingestuft und wird als Breitbandherbizid weltweit seit
über 30 Jahren zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Üblicherweise wird das Pflanzenschutzmittel
vor der Aussaat auf die Felder ausgebracht, um zwar das Unkraut, nicht aber die
jungen Kulturpflanzen wie Mais oder Raps abzutöten.
D.I.B.- GF B. Löwer dazu: „Unsere Verbotsforderung basiert nicht auf der eventuellen
Gesundheitsgefährdung für den Mensch, denn hier fehlen uns zum einen die fachliche
Kenntnis und zum anderen einheitliche, wissenschaftliche Begründungen.
In Bezug auf die Bienengesundheit und die Verschlechterung der Nahrungsbedingungen
spielt Glyphosat jedoch für Blüten besuchende Insekten eine wichtige Rolle,
da durch seinen Einsatz wichtiges Ackerbegleitgrün und damit Nahrungsquellen vernichtet
werden. Dies haben wir in unserer Argumentation für ein Verbot des Totalherbizids
gegenüber politischen Vertretern immer wieder betont. Für falsch halten wir jedoch
die Austragung der Debatte um die Verlängerung auf Kosten des wertvollen Nahrungsmittels Honig,
wie sie seit Anfang Juli geführt wird. “Am 4. Juli wurde vom ZDF in der Sendung WISO erstmals
zu „Glyphosat im Honig“ berichtet. Anfang September veröffentlichte Ökotest zum Thema
einen Beitrag. Dazu Folgendes: Der Pflanzenschutzmitteleinsatz ist grundsätzlich ein Problem
in der Landwirtschaft. Allerdings regelt die Bienenschutzverordnung das Sprühen in blühende
Bestände und die Gefahr für Bienen. Der Wirkstoff Glyphosat ist als B4 Mittel als
bienenungefährlich eingestuft und wird als Breitbandherbizid weltweit seit
über 30 Jahren zur Unkrautbekämpfung eingesetzt. Üblicherweise wird das Pflanzenschutzmittel
vor der Aussaat auf die Felder ausgebracht, um zwar das Unkraut, nicht aber die
jungen Kulturpflanzen wie Mais oder Raps abzutöten.
(c) DIB 6.09.2016