Freitag, 31. Oktober 2014
Der Beutenkäfer in Italien ein Situationsbericht
So sieht es im moment in Italien aus, der Beutenkäfer wurde in 49 Völkern nachgewiesen. Die Völker wurden vernichtet, in einem Fall wurde er sogar in der Erde in seinem letzten entwicklungsschritt gefunden.
Die Bienen sterben – Na Und?
Dass die Bienen sterben scheint sich inzwischen herumgesprochen zu haben. Es gibt reihenweise Artikel zu diesem Thema im Internet und auch Reportagen im Fernsehen.
Besonders beeindruckend fand ich die Tatsache, dass sogar die „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ sich dieses Themas intensiv und extensiv annahmen (Rätselhaftes Bienensterben alarmiert US-Regierung ). Aber der Grund wurde hier schnell klar. Es war der gleiche Grund, warum auch die amerikanische Regierung urplötzlich die armen Bienchen so lieb zu haben scheint: Geld. Was sonst?
Ursachenforschung – honigsüß
Bei 24 Milliarden Dollar möglichen Verlusten hört natürlich der Spaß auf. Die „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ wissen zu berichten, dass bei einem weiteren Bienensterben es bald einige Produkte nicht mehr geben wird. Dies sind Kirschen, Wassermelonen, Kiwis und Avocados (Studie: Bienen-Sterben in Europa ist alarmierend). Insgesamt sind rund 35 Prozent aller Nahrungsmittel auf die Arbeit der Bienen angewiesen.Da werden laut „Spiegel“ auch die Pestizide als mögliche Ursache diskutiert. Aber, so argumentiert das Blatt weiter, die „genauen Ursachen des Bienensterbens sind bislang unklar. Vermutet werden mehrere Faktoren, darunter Parasiten, wie die Varroa-Milbe, Krankheiten, der Verlust der genetischen Vielfalt, falsche Fütterung und Pestizide.“ Dabei stelle ich mir die Frage, warum man beim „Spiegel“ Parasiten und Krankheiten voneinander trennt? Sind etwa Krankheiten schlimm und Parasiten ein ungesundes Hobby der Bienen? Gibt es einen Verlust der genetischen Vielfalt und was ist hier die Ursache dafür? Wer füttert die wilden Bienen, wenn die sich nicht selbst füttern? Warum sind auf einmal Milben eine Gefahr für die Bienen? Hat es die nicht neben den Bienen schon seit Urgedenken gegeben, ohne die Bienen zu gefährden? Das Einzige in dieser Auflistung, das neu und nicht ungefährlich ist, das sind die Pestizide. Denn die zeichnen sich ja dadurch aus, auch Insekten wie den Bienen den Garaus zu machen.
Umso erstaunlicher ist der Standpunkt der „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“, die im oben zitierten Beitrag eine Studie zitieren, die herausgefunden hat, dass „Insektizide und Fungizide die Grundlage für das Massensterben der Bienen bilden.“ Also doch!? Und fast noch bemerkenswerter ist der darauf folgende Satz: „Dabei kommt es auf die Wechselwirkung dieser chemischen Produkte an, die noch immer nicht hinreichend untersucht werden konnten.“ Aber Hallo! Es gibt also Wechselwirkungen bei Pestiziden, die bis heute niemand interessiert hat. Also wieder einmal wurde die Sicherheit nicht bewiesen, sondern als bewiesen unterstellt – die Hypothese als Beweis oder die Quadratur des Kreises der chemischen Industrie. Mich stört hier das Wörtchen „konnten“. Da fliegen die Jungs zum Mond, sind aber nicht in der Lage, Wechselwirkungen, die man in der pharmazeutischen Industrie sehr wohl, sehr gut beschreiben kann, auch in der Ökologie zu erforschen. Das glaub´ ich nicht. Solche Wechselwirkungen zu erforschen ist mühsam und kostspielig, wovor der tüchtige Geschäftsmann sich scheut. Denn Umsatz ist sein Ziel, nicht Sicherheit für Bienen und Ökologie.
Beim Weiterlesen des Artikels kommt noch eine andere Dimension des „Nicht-Könnens“ hinzu. Und die heißt: „Nicht-Dürfen“. Denn die oben zitierte Studie wollte besonders den Gründen für den „winterlichen Massentod“ nachgehen. Daraus wurde aber nichts. Warum? Die „WirtschaftsWoche“ gibt die Erklärung in Fettdruck dazu: „Die Autoren der Studie hatten ursprünglich einen starken Fokus auf Pestizide legen wollen, was jedoch durch die Regierungen der betroffenen Länder untersagt wurde.“
Zusammenhänge nicht sehen können, weil man nicht das Fachwissen oder allgemein nicht die intellektuellen Kapazitäten dazu hat, das ist eine Sache. Aber Zusammenhänge sehen und sie bewusst ausblenden, das hat mit mangelndem Intellekt und fehlendem Wissen nichts zu tun, sondern ist einfach nur kriminell.
Die Ursache für diese Bemühungen der Verschleierung und Wissenschaftsbeugung sind schnell klar, wenn wir den „Spiegel“-Artikel weiter verfolgen. Denn hier können wir lesen, dass die Herstellerfirmen von Pestiziden zu rechtlichen Mitteln gegriffen haben, um ein Verbot der Pestizide zu unterbinden.
Trotzdem gibt es in der EU seit vergangenem Jahr Verbote für bestimmte Pestizide. Syngenta, BASF und Bayer sind mit einigen ihrer Produkte davon betroffen. Folgerichtig haben alle drei Firmen geklagt. Die EU-Kommission hatte das Verbot beziehungsweise einen eingeschränkten Einsatz mit den Problemen bei den Honigbienen begründet. Und nur mal so nebenbei: die geplanten Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sollen ja die “Investorenschutzklausel” als wichtigsten Bestandteil haben. Das bedeutet, dass dann Firmen wie Bayer etc. Schadenersatz für das Pestizidverbot einklagen könnten.
Fazit
Wenn man die Ursachen für das Bienensterben nicht mehr leugnen kann, dann muss man die Erforschung und Klarstellung dieser Ursachen verwässern und notfalls sogar verbieten, damit die “armen” Pestizid-Hersteller nicht um ihre wohlverdienten Pfründe kommen.Als Begleitmusik dazu dient so lange eine heuchlerische Diskussion um Krankheiten, Parasiten, genetische Viel- oder Einfalt und andere irrelevante Themen, die hoffentlich von den eigentlichen Ursachen ablenken helfen. Bei den Zigaretten war das Vorgehen und die Reaktion der Zigarettenhersteller damals genau so. Die Amerikaner sagen dazu: „History repeats itself.“ Auf Deutsch: Eher fangen die Bienen das Rauchen an, als dass die Pestizid-Hersteller einen Zusammenhang zwischen ihren Produkten und dem Bienensterben zugeben – auch wenn er noch so klar auf der Hand liegt.
Ergänzung 26.9.2014
Eine Sendung des SWR zum Thema Bienensterben verdeutlicht die dramatische Problematik. Die Sendung ist in der ARD Mediathek noch abrufbar unter: Warum sterben die Bienen? Imker schlagen Alarm.Um es auf den Punkt zu bringen: Man stelle sich einmal vor, was in Deutschland los wäre, wenn jedes Jahr 30% der Kühe, der Schweine oder der Hühner “einfach verenden” würden? Und jetzt kommt das ABER: Das Fleisch und die Milch brauchen wir zum überleben NICHT. Aber zwei Drittel unserer Gemüse und Obstsorten? Das bedeutet: Keine Erdbeeren, keine Äpfel. Wie die Ernährung dann überhaupt sichergestellt werden könnte ist überhaupt nicht abzuschätzen. Einige Experten warnen: “Dann können wir uns kaum noch verpflegen.“
(C) Rene Gräber
Mittwoch, 8. Oktober 2014
Der Käfer mal zur Ansicht
Das Video zeigt den kleinen Beutenkäfer, der seit September in Italien wahrscheinlich aus Übersee eingeschleppt worden ist. Er befällt die Bienenbehausung und seine Maden zerstören die Waben und den Honig u.s.w.
Das wird dazu führen das der Honigpreis steigen und der Preis für Ableger auch.
Dienstag, 7. Oktober 2014
Der kleine Beutenkäfer in Italien
Der ausgewachsene Käfer ist rund einen halben Zentimeter lang. Seine Larven erinnern entfernt an Wachsmottenlarven.
Der Kleine Beutenkäfer wurde in der Provinz Reggio Calabria in der Nähe des Hafens von Gioia Tauro nachgewiesen. Dies meldete das italienische Gesundheitsministerium am Wochenende. In einer Imkerei wurden sowohl ausgewachsene Käfer als auch Larven in Ablegern gefunden. Zurzeit wird untersucht, ob es sich der Käfer erst vor kurzem eingeschleppt wurde oder ob er sich bereits seit längerer Zeit in der Region aufhält. Nur auf Basis dieser Erhebung kann eine ausreichende Bekämpfung des Schädlings organisiert werden.
Der Kleine Beutenkäfer kommt ursprünglich in Afrika südlich der Sahara vor. In den 1990er-Jahren wurde er in die USA, später auch nach Australien und in andere Länder eingeschleppt. Dort hatte er in der Anfangszeit starke Schäden verursacht. In den letzten Jahren ist es nach aufklärenden Studien allerdings ruhig um den Käfer geworden.
Vor rund zehn Jahren hatte der Kleine Beutenkäfer Europa schon einmal erreicht. Damals tauchte er in Portugal auf. Seine Ausbreitung konnte durch rigorose Maßnahmen allerdings gestoppt werden. Die Gefahr einer Einschleppung des Schädlings führte zu strikteren Einfuhrregeln für Bienen in die EU. Allerdings halten sich immer wieder einige Imker nicht an die Bestimmungen und gefährden auf diese Weise die europäische Imkerei.
PDF Datei
Sonntag, 7. September 2014
Bienenrecht
§§ 961 bis 964 BGB
- § 961 BGB: Da es sich bei Bienen grundsätzlich um wilde Tiere (also Tiere, die niemandem gehören und frei leben, § 960 BGB) handelt, wird ein Schwarm (Königin und zugehörige Arbeitsbienen) herrenlos, das heißt, zur Aneignung durch Dritte frei, sobald er aus dem Stock auszieht. Denn anders als andere Nutztiere legen die Bienen die nach § 960 Abs. 3 BGB maßgebende Gewohnheit, an einen bestimmten Ort zurückzukehren, plötzlich aber regelmäßig ab. Verfolgt der bisherige Eigentümer den Schwarm unverzüglich, kann er weiter das Eigentum an dem Schwarm beanspruchen, es sei denn, er gibt die Verfolgung auf.
- § 962 BGB: Solange er den Schwarm verfolgt, darf der Eigentümer auch fremde Grundstücke betreten. Findet der Schwarm einen neuen leeren Stock, darf der Eigentümer diesen öffnen, um die Bienen einzufangen und auch Waben herausbrechen. Richtet er dabei Schäden an, so hat er diese zu ersetzen.
- § 963 BGB: Vereinigen sich Schwärme, so gehört der Gesamtschwarm den Eigentümern, die ihre jeweiligen Schwärme verfolgt haben, zu gleichen Teilen.
- § 964 BGB: Zieht ein Schwarm in einen bereits besetzten Stock, so gehört er dem Eigentümer des Volks, welches bisher darin wohnte. Der Eigentümer des einziehenden Schwarms verliert seine Rechte.
Bedeutung
Das Bienenrecht im BGB wird in der Rechtslehre gemeinhin für den unbedeutendsten Regelungskreis des deutschen Privatrechts gehalten. Der Palandt und das Rechtsinformationssystem Juris verzeichnen keine ergangene Gerichtsentscheidung zu diesem Bereich.Weitere Regelungen
Neben den sachenrechtlichen Vorschriften gibt es weitere Rechtsvorschriften, die für die Bienenhaltung von Bedeutung sind.Der Imker haftet für seine Bienen als Tierhalter nach § 833 BGB. Dabei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung. Der Tierhalter haftet ohne Verschulden, allein deshalb, weil er durch die Tierhaltung auf Grund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr für fremde Rechtsgüter schafft. Der Imker haftet stets nach § 833 Satz 1 BGB nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Die in § 833 Satz 2 für Haustiere unter bestimmten Umständen vorgesehene Möglichkeit, durch einen Entlastungsbeweis eine Haftung zu vermeiden, ist auf Bienen nicht anwendbar. Sie können mangels Beherrschbarkeit durch den Tierhalter nicht als „Haustiere“ angesehen werden.
Die Frage, ob ein Imker auf einem Grundstück Bienen halten kann oder ob ein Grundstücksnachbar wegen einer von den Bienen ausgehenden Störung verlangen kann, dies zu unterlassen, richtet sich nach § 906 BGB. Bienen sind dort im Gesetz zwar nicht erwähnt, werden aber, trotz ihrer Körperlichkeit, von der Rechtsprechung als „ähnliche Einwirkungen“ im Sinne des Gesetzes angesehen. Nach § 906 Abs. 1 BGB kann die Unterlassung der Bienenhaltung nicht verlangt werden, wenn das Grundstück nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Handelt es sich demgegenüber um eine wesentliche Beeinträchtigung, so kann diese nicht verboten werden, wenn sie im betreffenden Gebiet ortsüblich ist und nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann (§ 906 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Andere bienenrechtliche Regelungen sind öffentlich-rechtlicher Natur. So regeln Landesgesetze die Ausweisung von Schutzbezirken für die Befruchtung von Bienenköniginnen (zur Förderung der Bienenzucht).
Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gelten für Bienen in Deutschland zudem eigene tierseuchenrechtliche Vorschriften in Gestalt der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) des Bundes, um die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten wie Amerikanische Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer und Befall mit verschiedenen Milben wie Acarapidose, Varroose (früher: Varroatose) und Tropilaelapsose zu vermeiden. Um eine entsprechende Überwachung zu ermöglichen, ist der Imker verpflichtet, den Beginn der Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 1a BienSeuchV). Werden Bienenvölker an einen anderen Ort verbracht, ist der dort zuständigen Behörde eine Gesundheitsbescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen Amtstierarztes vorzulegen (§ 5 BienSeuchV).
Geschichte
Schon die Institutionen aus dem Corpus Iuris Civilis von 533 enthalten bienenrechtliche Bestimmungen, welche denen des BGB ähnlich sind: examen, quod ex alveo tuo evolaverit, eo usque tuum esse intellegitur, donec in conspectu tuo est nec difficilis eius persecutio est: alioquin occupantis fit., deutsch: Der Bienenschwarm, der aus deinem Stock auszieht, wird solange als dein Eigentum angesehen, wie er in deinem Blickfeld bleibt und nicht schwer zu verfolgen ist. Andernfalls wird er Eigentum dessen, der ihn sich als nächster aneignet (Inst. 2.1.14)[6].Im frühen Mittelalter gab es schwere Strafen für den Diebstahl von Bienen und Honig. Die ältesten überlieferten Bienengesetze stammen aus der Lex Salica, dem Salischen Gesetz aus dem Jahr 510. Im Jahr 643 verankerten die Westgoten den Wildbienenfang im Gesetzbuch Lex Romana Visigothorum und führten bereits eine Haftpflicht bei Schäden durch Bienen ein. Eine Urkunde des Herzogs Odilo von Bayern belegt 748 erstmals die Zeidlerei.
Sonntag, 31. August 2014
Asiatische Großwespe eingeschleppt in Europa
Um genau zu sein, das erste Vorkommen fand tatsächlich in "Lot e Garonne" im Südwesten Frankreichs statt. Hervorgerufen durch einen Ornitologen, den die ihm bis dahin unbekannte Vespe interessierte.
Dr. Alberto Dal Moro
Amerikanische Faulbrut
Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, das die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.
Die amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Der betroffene Bienenstand muss gesperrt werden und es muss ein Sperrbezirk eingerichtet werden. Im Sperrbezirk sind alle Bienenvölker und Bienenstände auf Amerikanische Faulbrut zu überprüfen und bewegliche Bienenstände und Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Außerdem dürfen Bienen nicht in den Sperrbezirk eingebracht werden.
Die von der Faulbrut betroffenen Bienenvölker sind entweder zu töten (abzuschwefeln) oder mittels des Kunstschwarmverfahrens zu sanieren.
Die getroffenen Maßnahmen sind erst dann aufzuheben wenn durch zwei klinische Untersuchungen der restlichen Bienenvölker im betroffenen Bestand wie auch im Sperrbezirk keine Anzeichen für Faulbrut festgestellt werden. Eine dieser Untersuchungen kann dabei auch durch die Untersuchung einer Futterkranzprobe ersetzt werden.
Ein Beispiel der Faulbrutsanierung, des IV Wolfsburg, . https://www.facebook.com/pages/Imkerverein-Wolfsburg/444925225570660?id=444925225570660&sk=photos_stream
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