Freitag, 31. Oktober 2014

Der Beutenkäfer in Italien ein Situationsbericht


So sieht es im moment in Italien aus, der Beutenkäfer wurde in 49 Völkern nachgewiesen. Die Völker wurden vernichtet, in einem Fall wurde er sogar in der Erde in seinem letzten entwicklungsschritt gefunden.


Die Bienen sterben – Na Und?

Es scheint so weit zu sein. Denn es gibt erste Zeichen, dass es den Bienen nicht mehr so gut geht wie früher. Das scheint in den USA noch ernsthafter zu sein, als hierzulande oder in Europa allgemein. Das Problem ist seit Jahren bekannt. Aber was passiert? Genau: Nichts. Die Bienen sterben also. Na Und?

Dass die Bienen sterben scheint sich inzwischen herumgesprochen zu haben. Es gibt reihenweise Artikel zu diesem Thema im Internet und auch Reportagen im Fernsehen.
Besonders beeindruckend fand ich die Tatsache, dass sogar die „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ sich dieses Themas intensiv und extensiv annahmen (Rätselhaftes Bienensterben alarmiert US-Regierung ). Aber der Grund wurde hier schnell klar. Es war der gleiche Grund, warum auch die amerikanische Regierung urplötzlich die armen Bienchen so lieb zu haben scheint: Geld. Was sonst?

Dass sich die US Regierung auf einmal um die Bienen kümmert, liegt bestimmt nicht daran, dass die Regierungsvertreter so gerne Honig essen.
Denn diesen Leuten liegt die Artenvielfalt überhaupt nicht am Herzen. Diese Leute werden nur dann hellhörig, wenn finanzielle Verluste drohen. Da laut „Spiegel“ die amerikanischen Imker jedes vierte Bienenvolk verlieren, droht dort ein immenser finanzieller Schaden (USA: Obama-Regierung will massenhaftes Bienensterben stoppen). „Spiegel“ und „Deutsche Wirtschaftsnachrichten“ wissen zu berichten, dass Bienen in den USA für die Bestäubung von einem Viertel aller dort erzeugten Früchte zuständig sind. Mandeln zum Beispiel sind das zweitwichtigste Erzeugnis der amerikanischen Agrarindustrie. Und die werden so gut wie ausschließlich von Bienen bestäubt. Vor lauter Bestäubung haben sich dann die Wirtschaftsrechner der amerikanischen Regierung einmal hingesetzt und den Wert dieser Bestäubung errechnet, und sind dabei auf 15 Milliarden Dollar gekommen. Dazu kommen dann noch einmal 9 Milliarden Dollar Bestäubungsleistung von wilden Hummeln. Diese Zahlen gelten nur für die USA. Weltweit wird die Bestäubungsleistung der Bienen auf über 260 Milliarden Euro geschätzt.

Ursachenforschung – honigsüß

Bei 24 Milliarden Dollar möglichen Verlusten hört natürlich der Spaß auf. Die „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“ wissen zu berichten, dass bei einem weiteren Bienensterben es bald einige Produkte nicht mehr geben wird. Dies sind Kirschen, Wassermelonen, Kiwis und Avocados (Studie: Bienen-Sterben in Europa ist alarmierend). Insgesamt sind rund 35 Prozent aller Nahrungsmittel auf die Arbeit der Bienen angewiesen.
Da werden laut „Spiegel“ auch die Pestizide als mögliche Ursache diskutiert. Aber, so argumentiert das Blatt weiter, die „genauen Ursachen des Bienensterbens sind bislang unklar. Vermutet werden mehrere Faktoren, darunter Parasiten, wie die Varroa-Milbe, Krankheiten, der Verlust der genetischen Vielfalt, falsche Fütterung und Pestizide.“ Dabei stelle ich mir die Frage, warum man beim „Spiegel“ Parasiten und Krankheiten voneinander trennt? Sind etwa Krankheiten schlimm und  Parasiten ein ungesundes Hobby der Bienen? Gibt es einen Verlust der genetischen Vielfalt und was ist hier die Ursache dafür? Wer füttert die wilden Bienen, wenn die sich nicht selbst füttern? Warum sind auf einmal Milben eine Gefahr für die Bienen? Hat es die nicht neben den Bienen schon seit Urgedenken gegeben, ohne die Bienen zu gefährden? Das Einzige in dieser Auflistung, das neu und nicht ungefährlich ist, das sind die Pestizide. Denn die zeichnen sich ja dadurch aus, auch Insekten wie den Bienen den Garaus zu machen.
Umso erstaunlicher ist der Standpunkt der „Deutschen Wirtschaftsnachrichten“, die im oben zitierten Beitrag eine Studie zitieren, die herausgefunden hat, dass „Insektizide und Fungizide die Grundlage für das Massensterben der Bienen bilden.“ Also doch!? Und fast noch bemerkenswerter ist der darauf folgende Satz: „Dabei kommt es auf die Wechselwirkung dieser chemischen Produkte an, die noch immer nicht hinreichend untersucht werden konnten.“ Aber Hallo! Es gibt also Wechselwirkungen bei Pestiziden, die bis heute niemand interessiert hat. Also wieder einmal wurde die Sicherheit nicht bewiesen, sondern als bewiesen unterstellt – die Hypothese als Beweis oder die Quadratur des Kreises der chemischen Industrie. Mich stört hier das Wörtchen „konnten“. Da fliegen die Jungs zum Mond, sind aber nicht in der Lage, Wechselwirkungen, die man in der pharmazeutischen Industrie sehr wohl, sehr gut beschreiben kann, auch in der Ökologie zu erforschen. Das glaub´ ich nicht. Solche Wechselwirkungen zu erforschen ist mühsam und kostspielig, wovor der tüchtige Geschäftsmann sich scheut. Denn Umsatz ist sein Ziel, nicht Sicherheit für Bienen und Ökologie.
Beim Weiterlesen des Artikels kommt noch eine andere Dimension des „Nicht-Könnens“ hinzu. Und die heißt: „Nicht-Dürfen“. Denn die oben zitierte Studie wollte besonders den Gründen für den „winterlichen Massentod“ nachgehen. Daraus wurde aber nichts. Warum? Die „WirtschaftsWoche“ gibt die Erklärung in Fettdruck dazu: „Die Autoren der Studie hatten ursprünglich einen starken Fokus auf Pestizide legen wollen, was jedoch durch die Regierungen der betroffenen Länder untersagt wurde.
Zusammenhänge nicht sehen können, weil man nicht das Fachwissen oder allgemein nicht die intellektuellen Kapazitäten dazu hat, das ist eine Sache. Aber Zusammenhänge sehen und sie bewusst ausblenden, das hat mit mangelndem Intellekt und fehlendem Wissen nichts zu tun, sondern ist einfach nur kriminell.
Die Ursache für diese Bemühungen der Verschleierung und Wissenschaftsbeugung sind schnell klar, wenn wir den „Spiegel“-Artikel weiter verfolgen. Denn hier können wir lesen, dass die Herstellerfirmen von Pestiziden zu rechtlichen Mitteln gegriffen haben, um ein Verbot der Pestizide zu unterbinden.
Trotzdem gibt es in der EU seit vergangenem Jahr Verbote für bestimmte Pestizide. Syngenta, BASF und Bayer sind mit einigen ihrer Produkte davon betroffen. Folgerichtig haben alle drei Firmen geklagt. Die EU-Kommission hatte das Verbot beziehungsweise einen eingeschränkten Einsatz mit den Problemen bei den Honigbienen begründet. Und nur mal so nebenbei: die geplanten Handelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP) sollen ja die “Investorenschutzklausel” als wichtigsten Bestandteil haben. Das bedeutet, dass dann Firmen wie Bayer etc. Schadenersatz für das Pestizidverbot einklagen könnten.

Fazit

Wenn man die Ursachen für das Bienensterben nicht mehr leugnen kann, dann muss man die Erforschung und Klarstellung dieser Ursachen verwässern und notfalls sogar verbieten, damit die “armen” Pestizid-Hersteller nicht um ihre wohlverdienten Pfründe kommen.
Als Begleitmusik dazu dient so lange eine heuchlerische Diskussion um Krankheiten, Parasiten, genetische Viel- oder Einfalt und andere irrelevante Themen, die hoffentlich von den eigentlichen Ursachen ablenken helfen. Bei den Zigaretten war das Vorgehen und die Reaktion der Zigarettenhersteller damals genau so. Die Amerikaner sagen dazu: „History repeats itself.“ Auf Deutsch: Eher fangen die Bienen das Rauchen an, als dass die Pestizid-Hersteller einen Zusammenhang zwischen ihren Produkten und dem Bienensterben zugeben – auch wenn er noch so klar auf der Hand liegt.

 Ergänzung 26.9.2014

Eine Sendung des SWR zum Thema Bienensterben verdeutlicht die dramatische Problematik. Die Sendung ist in der ARD Mediathek noch abrufbar unter: Warum sterben die Bienen? Imker schlagen Alarm.


Um es auf den Punkt zu bringen: Man stelle sich einmal vor, was in Deutschland los wäre, wenn jedes Jahr 30% der Kühe, der Schweine oder der Hühner “einfach verenden” würden? Und jetzt kommt das ABER: Das Fleisch und die Milch brauchen wir zum überleben NICHT. Aber zwei Drittel unserer Gemüse und Obstsorten? Das bedeutet: Keine Erdbeeren, keine Äpfel. Wie die Ernährung dann überhaupt sichergestellt werden könnte ist überhaupt nicht abzuschätzen. Einige Experten warnen: “Dann können wir uns kaum noch verpflegen.

(C) Rene Gräber


Mittwoch, 8. Oktober 2014

Der Käfer mal zur Ansicht

Aethina tumida - Ispezione dell'alveare / Hive in…: http://youtu.be/wFb9EZeIIzc

Das Video zeigt den kleinen Beutenkäfer, der seit September in Italien wahrscheinlich aus Übersee eingeschleppt worden ist. Er befällt die Bienenbehausung und seine Maden zerstören die Waben und den Honig u.s.w.
Das wird dazu führen das der Honigpreis steigen und der Preis für Ableger auch.  

Dienstag, 7. Oktober 2014

Der kleine Beutenkäfer in Italien

Der ausgewachsene Käfer ist rund einen halben Zentimeter lang. Seine Larven erinnern entfernt an Wachsmottenlarven.

Der Kleine Beutenkäfer wurde in der Provinz Reggio Calabria in der Nähe des Hafens von Gioia Tauro nachgewiesen. Dies meldete das italienische Gesundheitsministerium am Wochenende. In einer Imkerei wurden sowohl ausgewachsene Käfer als auch Larven in Ablegern gefunden. Zurzeit wird untersucht, ob es sich der Käfer erst vor kurzem eingeschleppt wurde oder ob er sich bereits seit längerer Zeit in der Region aufhält. Nur auf Basis dieser Erhebung kann eine ausreichende Bekämpfung des Schädlings organisiert werden.

Der Kleine Beutenkäfer kommt ursprünglich in Afrika südlich der Sahara vor. In den 1990er-Jahren wurde er in die USA, später auch nach Australien und in andere Länder eingeschleppt. Dort hatte er in der Anfangszeit starke Schäden verursacht. In den letzten Jahren ist es nach aufklärenden Studien allerdings ruhig um den Käfer geworden.

Vor rund zehn Jahren hatte der Kleine Beutenkäfer Europa schon einmal erreicht. Damals tauchte er in Portugal auf. Seine Ausbreitung konnte durch rigorose Maßnahmen allerdings gestoppt werden. Die Gefahr einer Einschleppung des Schädlings führte zu strikteren Einfuhrregeln für Bienen in die EU. Allerdings halten sich immer wieder einige Imker nicht an die Bestimmungen und gefährden auf diese Weise die europäische Imkerei. 
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Sonntag, 7. September 2014

Bienenrecht

Das deutsche Bienenrecht ist Bestandteil des Dritten Buchs des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 961 bis 964). Es handelt sich also um sachenrechtliche Vorschriften. Zwei bienenrechtliche Vorschriften finden sich ebenfalls in den §§ 383 und 384 öABGB.

§§ 961 bis 964 BGB

  • § 961 BGB: Da es sich bei Bienen grundsätzlich um wilde Tiere (also Tiere, die niemandem gehören und frei leben, § 960 BGB) handelt, wird ein Schwarm (Königin und zugehörige Arbeitsbienen) herrenlos, das heißt, zur Aneignung durch Dritte frei, sobald er aus dem Stock auszieht. Denn anders als andere Nutztiere legen die Bienen die nach § 960 Abs. 3 BGB maßgebende Gewohnheit, an einen bestimmten Ort zurückzukehren, plötzlich aber regelmäßig ab. Verfolgt der bisherige Eigentümer den Schwarm unverzüglich, kann er weiter das Eigentum an dem Schwarm beanspruchen, es sei denn, er gibt die Verfolgung auf.
  • § 962 BGB: Solange er den Schwarm verfolgt, darf der Eigentümer auch fremde Grundstücke betreten. Findet der Schwarm einen neuen leeren Stock, darf der Eigentümer diesen öffnen, um die Bienen einzufangen und auch Waben herausbrechen. Richtet er dabei Schäden an, so hat er diese zu ersetzen.
  • § 963 BGB: Vereinigen sich Schwärme, so gehört der Gesamtschwarm den Eigentümern, die ihre jeweiligen Schwärme verfolgt haben, zu gleichen Teilen.
  • § 964 BGB: Zieht ein Schwarm in einen bereits besetzten Stock, so gehört er dem Eigentümer des Volks, welches bisher darin wohnte. Der Eigentümer des einziehenden Schwarms verliert seine Rechte.

Bedeutung

Das Bienenrecht im BGB wird in der Rechtslehre gemeinhin für den unbedeutendsten Regelungskreis des deutschen Privatrechts gehalten. Der Palandt und das Rechtsinformationssystem Juris verzeichnen keine ergangene Gerichtsentscheidung zu diesem Bereich.

Weitere Regelungen

Neben den sachenrechtlichen Vorschriften gibt es weitere Rechtsvorschriften, die für die Bienenhaltung von Bedeutung sind.
Der Imker haftet für seine Bienen als Tierhalter nach § 833 BGB. Dabei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung. Der Tierhalter haftet ohne Verschulden, allein deshalb, weil er durch die Tierhaltung auf Grund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr für fremde Rechtsgüter schafft. Der Imker haftet stets nach § 833 Satz 1 BGB nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Die in § 833 Satz 2 für Haustiere unter bestimmten Umständen vorgesehene Möglichkeit, durch einen Entlastungsbeweis eine Haftung zu vermeiden, ist auf Bienen nicht anwendbar. Sie können mangels Beherrschbarkeit durch den Tierhalter nicht als „Haustiere“ angesehen werden.
Die Frage, ob ein Imker auf einem Grundstück Bienen halten kann oder ob ein Grundstücksnachbar wegen einer von den Bienen ausgehenden Störung verlangen kann, dies zu unterlassen, richtet sich nach § 906 BGB. Bienen sind dort im Gesetz zwar nicht erwähnt, werden aber, trotz ihrer Körperlichkeit, von der Rechtsprechung als „ähnliche Einwirkungen“ im Sinne des Gesetzes angesehen. Nach § 906 Abs. 1 BGB kann die Unterlassung der Bienenhaltung nicht verlangt werden, wenn das Grundstück nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Handelt es sich demgegenüber um eine wesentliche Beeinträchtigung, so kann diese nicht verboten werden, wenn sie im betreffenden Gebiet ortsüblich ist und nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen verhindert werden kann (§ 906 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Andere bienenrechtliche Regelungen sind öffentlich-rechtlicher Natur. So regeln Landesgesetze die Ausweisung von Schutzbezirken für die Befruchtung von Bienenköniginnen (zur Förderung der Bienenzucht).
Wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gelten für Bienen in Deutschland zudem eigene tierseuchenrechtliche Vorschriften in Gestalt der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) des Bundes, um die Ausbreitung von Krankheiten und Parasiten wie Amerikanische Faulbrut, Kleiner Beutenkäfer und Befall mit verschiedenen Milben wie Acarapidose, Varroose (früher: Varroatose) und Tropilaelapsose zu vermeiden. Um eine entsprechende Überwachung zu ermöglichen, ist der Imker verpflichtet, den Beginn der Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen (§ 1a BienSeuchV). Werden Bienenvölker an einen anderen Ort verbracht, ist der dort zuständigen Behörde eine Gesundheitsbescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen Amtstierarztes vorzulegen (§ 5 BienSeuchV).

Geschichte

Schon die Institutionen aus dem Corpus Iuris Civilis von 533 enthalten bienenrechtliche Bestimmungen, welche denen des BGB ähnlich sind: examen, quod ex alveo tuo evolaverit, eo usque tuum esse intellegitur, donec in conspectu tuo est nec difficilis eius persecutio est: alioquin occupantis fit., deutsch: Der Bienenschwarm, der aus deinem Stock auszieht, wird solange als dein Eigentum angesehen, wie er in deinem Blickfeld bleibt und nicht schwer zu verfolgen ist. Andernfalls wird er Eigentum dessen, der ihn sich als nächster aneignet (Inst. 2.1.14)[6].
Im frühen Mittelalter gab es schwere Strafen für den Diebstahl von Bienen und Honig. Die ältesten überlieferten Bienengesetze stammen aus der Lex Salica, dem Salischen Gesetz aus dem Jahr 510. Im Jahr 643 verankerten die Westgoten den Wildbienenfang im Gesetzbuch Lex Romana Visigothorum und führten bereits eine Haftpflicht bei Schäden durch Bienen ein. Eine Urkunde des Herzogs Odilo von Bayern belegt 748 erstmals die Zeidlerei.

Sonntag, 31. August 2014

Asiatische Großwespe eingeschleppt in Europa

Vespa Vellutina Nigrithorax
Dieser Artikel wurde uns von Dr.Alberto Dal Moro zur Verfügung gestellt. Dal Moro ist Imker und stammt aus Venedig, seine Bienenvölker stehen in der Provinz Venezien und im Bundesland Salzburg. Beruflich war er lange Jahre als Konsulent in Salzburg tätig.
Das Leben eines Bienenzüchters wird immer mehr zum Leidensweg. Nach den traditionellen Krankheiten der Bienen, kam vor 30 Jahren die Varroa destructor hinzu. Wir haben es nicht geschafft sie auszurotten, sondern wir haben eine Selektion dieser Milbe geschaffen, sodass es immer schwieriger wird, sie zu bekämpfen. Leider sind das der Unglücke nicht genug, denn im Jahr 2004 sind in Frankreich, in einem mit Terrakottavasen gefüllten Container, Königinnen im Winterschlaf der Vespa Vellutina nigrithorax, gelandet.
Um genau zu sein, das erste Vorkommen fand tatsächlich in "Lot e Garonne" im Südwesten Frankreichs statt. Hervorgerufen durch einen Ornitologen, den die ihm bis dahin unbekannte Vespe interessierte.Image

Vespa Vellutina nigrithorax  ist ein wenig kleiner als die europäische Hornisse. Die Königin erreicht eine Größe von 35 mm, die Arbeiterin 30 mm. Sie unterscheiden sich durch schwarze Brust und schwarzen Unterleib, wobei das 4. Segment des Unterleibs gelb ist, sowie auch die Beine gelb sind.

Ihr Stachel ist 6 mm lang. Die Nester werden mit gekauten Holzfasern hergestellt und erreichen eine Höhe von 1 m sowie einen Durchmesser von 80 cm.  Jedes Jahr im Herbst produzieren sie 150 – 200 Stifterköniginnen, die sich anschließend zum Überwintern einen geschützten Unterschlupf suchen um im Frühling ein neues Volk gründen zu können. Diese Wespen sind sehr aggressiv, auch gegenüber  Menschen und ihre Stiche können tödlich wirken. Gerade in diesen Tagen (offizieller Bericht aus Xinhua,China), kamen 41 Personen durch Stiche zu Tode und 1600 mußten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Für Bienenzüchter und Obstbauern bedeuten sie große Schäden.

In den Monaten August und September greifen die Wespen die Bienenstöcke an und  indem sie Bienen, Larven und Honig in ihr eigenes Nest bringen, zerstören sie das Volk. Schätzungen zufolge braucht ein Stock der Vespa Velutina mindestens ½ kg Bienen pro Tag, um ihre eigene Brut zu ernähren. Die Obstbauern erleiden deswegen große Schäden, weil sich die Wespe auch von Fruchtsaft ernährt und mit ihren starken Unterkiefern die Frucht zerstört.

Seit dem ersten Auftreten im Jahre 2004 hat die asiatische Wespe 1200 km² im Süden Frankreichs befallen. Allein im Gebiet um Bordeaux schätzt man an die 40.000 Nester. Von Frankreich aus befielen sie dann das Baskenland und sind heute in Nord-Katalonien und Portugal angelangt. Dieses Jahr wurden sie erstmals in Italien, in der Region Ligurien, gesichtet. Um sich zur Wehr zu setzen erfinden die Imker eigenständig Fallen, Netze oder Kleber, aber all diese Maßnahmen sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In Asien haben die Bienen in ihrer jahrtausende alten Entwicklung Abwehr-mechanismen entwickelt. Die Biene APIS CERANA z.B. umklammert die Wespe solange, bis im Inneren eine Temperatur von 45° C entsteht und die Wespe stirbt. In Europa dagegen begegnen die Bienen diesem Feind zum ersten Mal. Api Mellifera hat keine Abwehr-mechanismen gegen diesen übermächtigen Feind.

Die spanischen Behörden haben sich dieses Problems schon ernsthaft und geschlossen angenommen, auch die EU hat reagiert, aber bis jetzt nur mit Worten. Es ist natürlich, daß an erster Stelle die Verteidigung der Menschen steht, dagegen kann man mit der Feuerwehr ein schreiten. Aber außerhalb von Dörfern und Städten trifft es die Forstleute, Ranger und Bienenzüchter, die aber immer im Einvernehmen mit den Kommunen vorgehen müssen.  Trotz allem bin ich perplex über die konkreten Möglichkeiten zur Ausrottung dieser Insekten die nur dann möglich ist, wenn man die Königinnen eliminiert. Wir Imker stehen vor einem neuen, großen Problem.

Wenn die Nester jedoch nur dann sichtbar werden, wenn die Bäume das Laub verloren haben, ist es zu spät. Die Stifterköniginnen sind schon auf der Suche nach einem Winterquartier ausgeflogen und die Nester sind leer. Für unsere Bienenvölker und die Imkerei ist es nur eine Frage der Zeit bis sich die Wespe in Europa verbreitet hat.
Im Frühjahr 2013 ist die Vellutina in Ligurien (Norditalien) angekommen, im Herbst war sie im Piemont. In der Provinzstadt Cuneo wurden bereits mehrere große Nester entdeckt. Dies bedeutet, dass die Großwespe die Alpen bereits überschritten hat und zwischenzeitlich in der norditalienischen Poebene Einzug gehalten hat. Die Poebene birgt keine natürlichen Hindernisse, sie wird die Lombardei überqueren, dann das Veneto und über das Kanaltal Österreich erreichen. Maßnahmen sollten immer vor dem Eintreffen der Wespe eingeleitet werden um Panik zu verhindern. Österreich hat max. 5-7 Jahre Zeit um sich darauf einzustellen. Gerade wir Imker sollten uns keine Illusionen machen, dass wir von dieser Invasion verschont bleiben werden. Die Wespe wird kommen.
Jetzt ist es noch Zeit zu prüfen und zu organisieren, aus Maßnahmen zu lernen die in den ersten Ländern des Befalls getroffen worden sind. Es wird wichtig sein die asiatische Großwespe von Anfang an konsequent, effizient zu bekämpfen. Sonst wird die Milbe Varroa destructor in der Bienenhaltung zum geringsten Problem werden.

Dr. Alberto Dal Moro

Amerikanische Faulbrut

Was ist Amerikanische Faulbrut?
Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Die Brut stirbt größtenteils ab, was zur Folge hat, das die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird und das Volk schlussendlich nicht mehr die notwendige Stärke aufweist, um zu überwintern.
Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.
Die amerikanische Faulbrut gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Der betroffene Bienenstand muss gesperrt werden und es muss ein Sperrbezirk eingerichtet werden. Im Sperrbezirk sind alle Bienenvölker und Bienenstände auf Amerikanische Faulbrut zu überprüfen und bewegliche Bienenstände und Bienenvölker dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Außerdem dürfen Bienen nicht in den Sperrbezirk eingebracht werden.
Die von der Faulbrut betroffenen Bienenvölker sind entweder zu töten (abzuschwefeln) oder mittels des Kunstschwarmverfahrens zu sanieren.
Die getroffenen Maßnahmen sind erst dann aufzuheben wenn durch zwei klinische Untersuchungen der restlichen Bienenvölker im betroffenen Bestand wie auch im Sperrbezirk keine Anzeichen für Faulbrut festgestellt werden. Eine dieser Untersuchungen kann dabei auch durch die Untersuchung einer Futterkranzprobe ersetzt werden.




Ein Beispiel der Faulbrutsanierung, des IV Wolfsburg, . https://www.facebook.com/pages/Imkerverein-Wolfsburg/444925225570660?id=444925225570660&sk=photos_stream

Abschied von Dr. Gerhard Liebig

  Dr. Gerhard Liebig ist am 19. Mai 2026 verstorben. Mit ihm verlieren die Imkerei und die Bienenkunde eine der prägenden Stimmen der letz...