Montag, 1. Februar 2016

Honigverkauf: Wann Steuern fällig werden

Ab 2016 gelten neue steuerliche Vorgaben für Imker

Anders als bei Brot, Butter oder Marmelade fallen beim Verkauf von Honig nicht zwingend Abgaben an. Bis zu einer bestimmten Anzahl von Bienenvölkern müssen Imker keine oder nur pauschale Steuern zahlen. Ab 2016 gibt es dafür endlich klare gesetzliche Vorgaben.

Für die meisten Hobbyimker ist die Bienenhaltung „Liebhaberei“ – im wahrsten Sinne des Wortes und auch was das Steuergesetz betrifft. Von „Liebhaberei“ spricht man im Zusammenhang mit der Einkommensteuer dann, wenn keine Absicht zur Gewinnerzielung besteht – wenn sich Einnahmen und Ausgaben in etwa ausgleichen. Imker mit weniger als 30 Bienenvölkern haben sich in der Vergangenheit meist darauf berufen. Dass die Imkerei dann als „Liebhaberei“ zu werten ist, wurde als ungeschriebenes Gesetz von einem zum anderen weitergegeben. Die meisten Finanzämter akzeptierten das, obwohl klar ist, dass man mit 30 Bienenvölkern schon eine ordentliche Menge an Honig produzieren kann – definitiv mehr als man selbst verzehren kann. Wirkliche Rechtssicherheit bestand damit bislang jedoch nicht und Imker, die ihren Honig beispielsweise mit Rechnung an Supermärkte verkauften, mussten theoretisch damit rechnen, dass das Finanzamt Steuern verlangt.

Seit dem Jahresbeginn hat sich die Lage nun allerdings geändert, denn mit dem Jahressteuergesetz 2015 gibt es endlich eindeutige Vorgaben für die Bienenhaltung. Das Gesetz gilt seit 1. Januar 2016. Jetzt steht die Anzahl der Bienenvölker gesetzlich fest, die über eine Besteuerung der Einkünfte aus dem Honigverkauf entscheiden. Allerdings gelten auch einige steuerliche Besonderheiten.

Nur Wirtschaftsvölker zählen

Grundsätzlich gilt ab dem Steuerjahr 2016: Imker mit höchstens 30 Bienenvölkern müssen keinen Gewinn versteuern, wer bis zu 70 Völker betreut, darf pauschal 1.000 Euro als Gewinn angeben und muss nur darauf Steuern bezahlen. „Bei unter 30 Bienenvölkern passiert einkommensteuerlich gar nichts“, erklärt Steuerfachmann Werner Burkhart, der auch den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund berät.

Im Klartext: ab 31 Völkern wird die Pauschalsteuer von 1.000 Euro und ab 71 Völkern die reguläre Einkommensteuer fällig. „Gezählt werden allerdings nur Wirtschaftsvölker, deren Honig man erntet, keine Ableger“, fügt Burkhart hinzu.

Mit dem Gesetzestext gilt nun endlich eine rechtlich sichere Grundlage, auf die sich jeder Imker berufen kann – egal, was er mit seinem Honig macht und an wen er ihn, in welcher Form, verkauft. „Ob mit oder ohne Rechnung ist nicht ausschlaggebend“, erklärt der Steuerexperte. Deshalb muss jeder Imker, der weniger als 30 Bienenvölker besitzt, keine Angaben zu den Gewinnen in der Steuererklärung machen. Ratsam ist es trotzdem, Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben zu führen, auch wenn diese nur der eigenen Abrechnung dienen.

Die Einkünfte aus der Imkerei werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte jedoch in bestimmten Fällen nur dann angesetzt, soweit sie den Betrag von 900 Euro übersteigen. „Dieser Freibetrag wird dann gewährt, wenn die Summe der Einkünfte, z.B. aus Lohn oder einem Gewerbe, 30.700 Euro nicht übersteigt“, erklärt Werner Burkhart. Der Freibetrag soll ein Existenzminimum absichern. FürEhepaare gilt ein Freibetrag von 1.800 Euro bei der Einkommensgrenze von 61.400 Euro.
Steuerlich sind Imker Landwirte
Wer seinen Gewinn aus dem Honigverkauf allerdings nicht versteuert und die Grenze von 30 Bienenvölkern nutzt, kann auch keine Ausgaben steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für die Pauschalsteuer auf 70 Bienenvölker. „Wer mehr als 30 und weniger als 70 Völker hat, kann zwischen der pauschalen Angabe von 1.000 Euro als Gewinn und der normalen Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben wählen“, sagt Burkhart. Die Angaben gehören in die Abteilung „Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft“, denn rein einkommensteuerrechtlich ist jeder Imker Landwirt.

Etwas mehr zu beachten haben diejenigen Imker, die aufgrund weiter unternehmerischer Tätigkeiten bereits umsatzsteuerpflichtig sind. Zwar bleiben die Gewinne „Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft“ und sind nur dann verpflichtend der Einkommensteuer zu unterwerfen, wenn die Völkerzahl die genannten Grenzen übersteigt. Hinsichtlich der Umsatzsteuer gilt der Imker allerdings als Unternehmer, der auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss – unabhängig von der Völkerzahl. Das gilt dann, wenn er mehr als 17.500 Euro Gesamtumsatz tätigt und Produkte zukauft, die er als Imker weiterveräußert.

Hierbei gelten drei Umsatzsteuersätze: Sieben Prozent für zugekaufte Lebensmittel wie z. B. Gummibärchen oder Honig von anderen Imkern. 10,7 Prozent für selbstproduzierten Honig, Pollen oder Rohwachs und 19 Prozent für beispielsweise Honigsalben oder Met. Von dieser Umsatzsteuer kann der Imker die ihm hierfür in Rechnung gestellte Vorsteuer abziehen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Verkauft der Imker aber nur seine eigenen Produkte und kauft nichts zu, gilt die pauschale Umsatzversteuerung für Landwirte nach § 24 Umsatzsteuergesetz: „Einer Umsatzsteuer von 10,7 Prozent wird eine pauschale Vorsteuer von 10,7 Prozent gegenübergestellt, so dass letztlich keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen ist“, erklärt der Fachmann.

Die Umsatzsteuer inklusive des geltenden Steuersatzes muss in Rechnungen gesondert ausgewiesen sein. Für all diejenigen, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind (Kleinunternehmer mit einem Gesamtumsatz von unter 17.500 Euro) gilt, dass sie für den Verkauf des selbstproduzierten Honigs zwar 10,7 Prozent Umsatzsteuer ausweisen können; für alle zugekauften und weiterveräußerten Waren, darf aber keine Umsatzsteuer angegeben werden. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist zu empfehlen. Er kann z.B. lauten: „Laut §19 Kleinunternehmergesetz mehrwertsteuerbefreit.“

Das muss in der Rechnung stehen

Weitere Pflichtangaben für jede Rechnung sind: Name und Anschrift des Honigverkäufers und des Käufers, Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer (eine fortlaufende Nummer über das ganze Steuerjahr hinweg), Art und Menge der gelieferten Waren (also des Honigs oder anderer Bienenprodukte) und die Summe als Netto- und als Bruttowert (zwei Mal die selbe Summe, wenn keine Umsatzsteuer anfällt).

Ein kleiner Zusatz zu den Neuregelungen 2016: Bei Paaren, Freunden oder Verwandten, die gemeinsam imkern, gilt auch die Grenze von 30 bzw. 70 Bienenvölkern – und zwar gemeinsam. Nur wenn es sich um zwei getrennte Betriebe handelt – also auch eine doppelte Ausstattung mit Schleuder, Werkzeug und weitere Ausrüstung vorhanden ist – und sich die Imkerkollegen quasi nur gegenseitig aushelfen, darf jeder 30 oder 70 Völker besitzen und bleibt steuerfrei bzw. darf pauschal versteuern. Das sollte aber niemanden davon abhalten, sich mit anderen Imkern auszutauschen, sich zu helfen oder auch mal Werkzeug zu verleihen.

Dienstag, 19. Januar 2016

Propolis Lösung






Im Angebot aber nur kurz!

Die 20ml Flasche für nur 7,00 Euro


Propolis was ist das?

Die Kenntnis, welche der Mensch von der Propolis hat, reicht nicht ganz soweit zurück wie die des Honigs. Wir wissen aber, dass bereits mehrere Jahrtausende vor unserer Zeit die Priester des alten Ägyptens diesen Stoff kannten und ihn in großen Mengen in der Chemie und der Kunst der Mumifizierung ihrer Toten gebrauchten. Der sowjetische Wissenschaftler V. F. Orkin ("die antibakteriellen, entzündungshemmenden und regenerativen Eigenschaften der Propolis sind der sowjetischen Medizin seit langem bekannt"). Die eifrigen Bienen sammeln nicht nur den köstlichen Nektar aus verschiedenen Heilkräutern, sondern auch das erst jetzt als besonderes Naturheilmittel wieder entdeckte Bienenkittharz Propolis. Die Heilungsfördernden Eigenschaften des Kittharzes werden zunehmend auf der ganzen Welt geschätzt. In der Wundheilung, der Behandlung der Oberen Atemwege, durch die Stärkung der körpereigenen Abwehrkräfte und wegen der Lokalanästhesierenden Wirkung werden mit diesem Naturprodukt beste Erfolge erzielt. 
Sie holen sich dieses Wunderheilmittel aus Lärchen, Tannen, Fichten, Nussbäumen und noch anderen harzreichen Bäumen und Sträuchern und verarbeiten, ja verzaubern dieses wertvolle Harz durch Zugaben aus ihrem Wunderorganismus zum benannten Propolis, zum besten und natürlichsten Antibiotikum. Es ist eine rotbraune bis dunkelbraune harte Masse. Schon unsere Vorfahren erkannten den guten Heilwert des Baumharzes, aus dem sie wertvolle Heilsalben zubereiteten. Bereits der Name deutet das an. Im Griechischen heißt Propolis vor (pro) der Stadt (polis) oder, in einem klaren Satz: Unerwünschte Keime müssen draußen bleiben. Das funktioniert wunderbarerweise auch beim Menschen. Obwohl schon seit alters her als einzigartiges Naturheilmittel bekannt, wurde Propolis erst in letzter Zeit wieder in den Mittelpunkt weltweiter Forschungen gerückt. Propolis ist kraft seiner Abwehr von Krankheitserregern ein ideales Mittel zur Vorbeugung und Behandlung von Erkältungen und wirkt Entzündungen entgegen und das ohne Nebenwirkungen herkömmlicher Antibiotika. Aufgrund der Antibiotischen und entzündungswidrigen Wirkungen sind die Einsatzmöglichkeiten von Propolis im Dienste der Gesundheit äußerst vielfältig.
Nach sorgfältigen wissenschaftlichen Analysen fanden sich in Propolis folgende entzündungshemmende und gesundheitsfördernde Wirkstoffe: Aminosäuren, Fettsäure, Benzoesäure, Vitamine B, E, H, P, Vanillin, Isovanillin, ätherische Öle, Balsame u. a. m., sowie hochwertige Spurenelemente und Mineralstoffe.
Zusammensetzung der Propolis
Obwohl je nach Fundort die Zusammensetzung variieren kann, besteht Propolis hauptsächlich aus:
50 bis 55 % Harze & Balsame
30 bis 40 % Wachs
5 bis 10 % ätherische Öle
5 bis 10% Vitaminen & Antibiotika
5 bis 15% Mineralstoffe und Spurenelemente
Allerdings muss erwähnt werden, dass die wissenschaftlichen Forschungen zu den Inhaltsstoffen von Propolis noch lange nicht abgeschlossen sind. Der wertvollste Bestandteil von Propolis sind aber die natürlichen Antibiotika. Damit kann das Bienenvolk effektiv vor Krankheitserregern geschützt werden. Im weiteren wird Propolis von den Bienen, zusammen mit Wachs, zum Einbalsamieren von kleinen Tieren und Insekten benutzt, die sie zwar abgestochen haben, aber nicht hinausbefördern können, da sie zu schwer sind. Damit wird der Verwesungsvorgang blockiert.
Eigenschaften der Propolis
1. Keimhemmende und abtötende Eigenschaften auf zahlreiche
Bakterienstämme (z.B. Salmonellen)
2. Virenabtötend (Grippeviren)
3. Pilzabtötend
4. Schmerzbetäubend (anästhetisch)
5. Entzündungshemmend
6. Wundverschließend (Geweberegeneration)
7. Antirheumathisch
8. Abwehrstärkend
9. Antioxydahntisch (Konservierung)
Bei einer solchen Konzentration von entzündungshemmenden und heilenden Wirkstoffen ist es nicht verwunderlich, dass auch die moderne Medizin die Propolis zunehmend als Heilmittel beachtet und es wurde auch von Ärzten zur Heilung vieler Leiden mit besten Heilerfolgen angewandt.

Montag, 11. Januar 2016

Warum Bienen Minusgrade brauchen

Endlich ist es kalt. Endlich Minusgrade. Für die Bienen sind sie wichtig, denn nur wenn es knackig kalt ist, legt die Königin mal eine Pause ein. Der Winter 2015/2016 könnte kritisch werden.
Nun sind sie da die Minusgrade. Doch sie kommen spät und wie es aussieht, bleiben sie nicht lange. Schon ab dem kommenden Wochenende könnte es wieder um die 6 Grad warm sein. Ab etwa 10 Grad fliegen die Bienen wieder. Dann können sie zwar auch endlich wieder ihren Darm entleeren – Bienen sind sehr reinliche Tiere und machen nicht in den Stock – doch im Moment finden sie keine Nahrung und ein Ausflug ist somit quasi eine unnütze Energieverschwendung.
Wirklich nötig ist die Möglichkeit zum Reinigungsflug jetzt zudem nicht, weil die Bienen den ganzen November und Dezember in Niedersachsen bei manchmal bis zu 15 Grad im Sonnenschein gute Möglichkeiten hatten den Stock zu verlassen. Auch in diesen Monaten war es in Osterode verhältnismäßig warm.
Der warme Winter sorgt aber nicht nur dafür, dass die Bienen ausfliegen und mehr Energie als nötig verbrauchen statt kuschelig in der Wintertraube zu sitzen und sich gegenseitig zu wärmen. Bienen  halten nämlich anders als oft angenommen keinen Winterschlaf. Sie sitzen eng beieinander um die Königin herum und wärmen sich gegenseitig durch ständige Bewegungen – genau genommen ständige Muskelzuckungen.
Dabei wechseln sie immer wieder ihren Ort vom Inneren der Traube oder Kugel nach außen. So ist jeder mal dran außen zu sitzen, wo es kälter ist und wo mehr Bewegung nötig ist. Auch hierbei verbrauchen die Bienen Energie, allerdings weniger, als wenn sie ausfliegen.
Die milden Temperaturen animieren also nicht nur die Arbeiterinnen draußen nachzusehen, ob schon etwas blüht und ob es Nektar zu sammeln gibt. Sie verleiten auch die Königin dazu, ihren ganz normalen Tätigkeiten nach zugehen: dem Eierlegen. In milden Wintern kann es vorkommen, dass Bienenvölker durchbrüten. Auch damit verbrauchen sie mehr Energie als nötig.
Die Vorräte im Stock werden knapp und die Königin und die Arbeiterinnen powern sich unnötig aus. Die eine beim Eierlegen und die anderen bei der Brutpflege. Das kann Auswirkungen auf die folgenden Populationen haben, die dann weniger stark sind.
Weniger stark bedeutet auch, stärker anfällig für Krankheiten und Parasiten. Durch den Klimawandel werden immer mehr Parasiten aus anderen wärmeren Ländern bei uns heimisch.
Das größte Problem für die Bienen ist und bleibt allerdings die Varroa-Milbe – und diese profitiert vom milden Klima und vor allem von der Tatsache, dass es in den Bienenvölkern keine Brutpausen mehr gibt bzw. nicht zuverlässig jeden Winter. Die Varroa-Milbe vermehrt sich in den Brutzellen der Bienen – und genau das kann sie den ganzen Winter über tun, wenn durchgängig Brutzellen vorhanden sind.
Auch wenn man meinen könnte, dass bei Minusgraden auch die Bienen frieren, ist das ein Trugschluss. Mit kaltem Winterwetter können die Bienen bestens umgehen, mit Frühlingstemperaturen im Dezember wird es dagegen schwieriger. Am besten sind für die Bienen ein paar wenige Grad über Null oder Temperaturen um den Gefrierpunkt, denn dann müssen sie weder viel heizen noch kommen sie auf die Idee auszufliegen oder zu brüten.
Ähnlich geht es übrigens allen Tieren, die eigentlich einen Winterschlaf halten oder in eine Winterstarre verfallen, wenn die Temperaturen zu stark sinken. Sie haben zwar nicht unbedingt ein Problem mit der Varroa-Milbe, aber sie brauchen die Pause um fit für den nächsten Frühling zu sein.

Montag, 28. Dezember 2015

Änderung des Eichgesetz betrifft auch den Imker

Zum 1. Januar 2015 traten das Mess und Eichgesetz (MessEG) und die Mess und Eichverordnung(MessEV) in Kraft. Sie lösen damit das Eichgesetz (EichG) und die Eichordnung (EO) ab. Für die Verwender von Messgeräten und auch von Messwerten ergeben sich dadurch zum Teil neue Regelungen.
Unverändert gilt (jetzt nach § 33 Abs. 1 MessEG), dass Werte für Messgrößen im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr oder bei Messungen im öffentlichen Interesse nur dann verwendet werden dürfen, wenn das Messgerät bestimmungsgemäß verwendet wurde und das bedeutet im Regelfall: geeicht ist. Die Anschaffung einer geeichten Waage ist nun für Imker zwingend. Die Ausnahme der Nutzung von geeichten Gewichten gilt nicht mehr.
Es können sich aber mehrere Imker eine geeichte Waage teilen, die dann zur Abfüllung weitergegeben wird.
Eine Ausnahmeregelung wurde geschaffen: Umsatz von höchstens 5,00 € pro Geschäftsvorgang und einen Gesamtumsatz von maximal 2.000,00 € pro Jahr. Bereits bei dem Verkauf von 2 Gläsern an einen Kunden wird diese Regelung überschritten. Daher können Imker diese Ausnahmeregelung nicht anwenden.

Die Zucht 2016 kann kommen





Abschied von Dr. Gerhard Liebig

  Dr. Gerhard Liebig ist am 19. Mai 2026 verstorben. Mit ihm verlieren die Imkerei und die Bienenkunde eine der prägenden Stimmen der letz...