Mittwoch, 26. August 2020

Wespen töten kann Geld kosten

 

Das Szenario ist oft beschrieben und erlebt. Stichworte: Sommer, Marmeladenbrot, Obst, Limo, Wespen, Angst und aua. Wer meint, sich die gelb-schwarzen Plagegeister per Totschlag vom Leib halten zu können, sollte innehalten. Denn die Tat kann teuer werden.Wespen haben ein Imageproblem. Denn kaum lädt der Sommer dazu ein, seine Mahlzeiten im Freien einzunehmen, da droht Unheil aus der Luft in Form von Wespen. Versprechen sich diese doch durch ihr Erscheinen an Frühstückstisch oder Kaffeetafel ein meist süßes Gratis-Häppchen.
Nun ist es ja nicht so, dass der Mensch per se ein Geizhals ist oder keine Tiere mag. Aber bei Insekten hört bei den meisten die Großzügigkeit auf. Vor allem, wenn diese beißen oder stechen. Letzteres ist bei Wespen der Fall. So führt deren Anwesenheit in schöner Regelmäßigkeit zu Panikattacken. Nur ganz lässige Zeitgenossen bewahren die Ruhe und lassen sich ihr Marmeladenbrot ungerührt weiter schmecken. Die breite Masse reagiert jedoch mit Hektik. Springt auf, flucht, zappelt und schlägt. Ja, möchte die gelb-schwarzen Plagegeister totschlagen.
Was tunlichst unterlassen werden sollte. Nicht nur, weil wenn der Versuch misslingt, die Tiere ihr eigentliches Ziel - die Nahrungsaufnahme - aus den Augen verlieren und tatsächlich aggressiv werden können, sondern weil das Töten von Wildtieren unter Strafe steht. Wozu auch Wespen zählen. Denn diese stehen unter Naturschutz.

Höhe der Strafe variiert je nach Bundesland

Wer sich also nicht beherrschen kann oder möchte und zum Killer wird, sollte Geld zurückgelegt haben. Denn die Strafen dafür, die Insekten über den Jordan zu schicken, sind zumindest auf dem Papier drakonisch. Wird bei den in Deutschland am meisten verbreiteten Arten Deutsche Wespe und Gemeine Wespe zugelangt, muss theoretisch ein Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro Euro berappt werden. Gleiches gilt, wenn die Tiere gefangen oder verletzt werden.

Wer angesichts solcher Zahlen um seine Altersvorsorge bangt, sollte also die Finger von Wespen & Co. lassen. Wobei auch hier, wie bei allen Missetaten, gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Heißt, wer im Verborgenen ohne die Anwesenheit von Zeugen tötet, kommt ungeschoren davon. Was natürlich kein Freibrief dafür sein sollte, ein Leben auszulöschen.
Apropos Freibrief. Vor einer Strafe sicher sind Allergiker, welche sich durch das Erschlagen der Tiere selbst schützen. Das läuft dann unter Notwehr. Und im Gegensatz zu einem Mensch-zu-Mensch-Konflikt muss die Abwehrmaßnahme auch nicht angemessen ausfallen, sondern darf hier regelmäßig tödlich enden.

(c) N-tv.de


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