Nun ist es ja nicht so, dass der Mensch per se ein Geizhals ist oder keine Tiere mag. Aber bei Insekten hört bei den meisten die Großzügigkeit auf. Vor allem, wenn diese beißen oder stechen. Letzteres ist bei Wespen der Fall. So führt deren Anwesenheit in schöner Regelmäßigkeit zu Panikattacken. Nur ganz lässige Zeitgenossen bewahren die Ruhe und lassen sich ihr Marmeladenbrot ungerührt weiter schmecken. Die breite Masse reagiert jedoch mit Hektik. Springt auf, flucht, zappelt und schlägt. Ja, möchte die gelb-schwarzen Plagegeister totschlagen.
Was tunlichst unterlassen werden sollte. Nicht nur, weil wenn der Versuch misslingt, die Tiere ihr eigentliches Ziel - die Nahrungsaufnahme - aus den Augen verlieren und tatsächlich aggressiv werden können, sondern weil das Töten von Wildtieren unter Strafe steht. Wozu auch Wespen zählen. Denn diese stehen unter Naturschutz.
Höhe der Strafe variiert je nach Bundesland
Wer sich also nicht beherrschen kann oder möchte und zum Killer wird, sollte Geld zurückgelegt haben. Denn die Strafen dafür, die Insekten über den Jordan zu schicken, sind zumindest auf dem Papier drakonisch. Wird bei den in Deutschland am meisten verbreiteten Arten Deutsche Wespe und Gemeine Wespe zugelangt, muss theoretisch ein Bußgeld von bis zu mehreren tausend Euro Euro berappt werden. Gleiches gilt, wenn die Tiere gefangen oder verletzt werden.
Wer
angesichts solcher Zahlen um seine Altersvorsorge bangt, sollte also
die Finger von Wespen & Co. lassen. Wobei auch hier, wie bei allen
Missetaten, gilt: wo kein Kläger, da kein Richter. Heißt, wer im
Verborgenen ohne die Anwesenheit von Zeugen tötet, kommt ungeschoren
davon. Was natürlich kein Freibrief dafür sein sollte, ein Leben
auszulöschen.
Apropos Freibrief. Vor einer Strafe sicher sind
Allergiker, welche sich durch das Erschlagen der Tiere selbst schützen.
Das läuft dann unter Notwehr. Und im Gegensatz zu einem
Mensch-zu-Mensch-Konflikt muss die Abwehrmaßnahme auch nicht angemessen
ausfallen, sondern darf hier regelmäßig tödlich enden.
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